Nur in einer bestimmten Größe erreicht der Staat sein Ziel, für den Einzelnen die Rahmenbedingungen für ein gutes Leben bereitzustellen, optimal. Übersteigt der Staat diese Größe, wird er zum Selbstzweck.
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Tuesday
Der Staatstrojaner in dreieinhalb Minuten – oder der Kampf gegen die eigenen Bürger! « marninews « keinews
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Der Staatstrojaner in dreieinhalb Minuten - YouTube.
Der „Bundestrojaner“ ist mit einer digitalen „Drohne“ zu vergleichen, einer ferngelenkten Waffe. Denn die Schnüffelsoftware ermöglicht es, jeden einzelnen Computer, der mit dem Netz verbunden ist, anzusteuern und komplett auszuforschen. Ja, sie verfügt sogar über die Möglichkeit, durch gezielte Schaffung von „Beweismitteln“ auf fremden Rechnern bürgerliche Existenzen zu vernichten. Die Identität eines Menschen kann so verändert werden, dass sie zu einer ganz bestimmten Anschuldigung oder zu einem Bedrohungsszenario passt. Dass die Computer-Daten überdies an einen US-Server geliefert werden, deutet darauf hin, dass die Spionagesoftware in den globalen „War on Terror“ eingebunden ist – aber zu mehr verwendet werden kann als nur zur Terroristenbekämpfung.
Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu entschieden, dass die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.
Vor diesem Hintergrund ist für heimlich installierte Software verfassungsmäßig wenig Raum, Trojaner wie sie der CCC vorgefunden hat, können verfassungskonform überhaupt nicht eingesetzt werden.
Dass die Rechtspraxis ganz anders aussieht, beweist der Einsatz des Bayerntrojaners durch das bayerische LKA. Man muss jetzt nur eins und eins zusammenzählen, um zu erkennen, dass dies einer der Fälle ist, die der CCC untersucht hat.
Ist es beruhigend, dass sich ausgerechnet die demokratische Staatsform solcher Total-Ausforschungs-Programme bedient? Und ist es beruhigend, dass demokratische Gesetze und Verfassungsgerichtsurteile so leicht umgangen werden können?
Wie, so die Frage, kann die ethisch motivierte Hackerbewegung diesem Dilemma entkommen: Sie weist Konzerne, Organisationen und staatliche Behörden auf Sicherheitslücken, schlampig programmierte Software, Manipulations- und Missbrauchsmöglichkeiten hin, kann letztlich aber nicht kontrollieren, ob ihre sachdienlichen Hinweise dazu benutzt werden, Manipulation und Missbrauch abzustellen, oder dazu, Manipulation und Missbrauch zu perfektionieren.
Links:
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Der Staatstrojaner in dreieinhalb Minuten - YouTube.
Der „Bundestrojaner“ ist mit einer digitalen „Drohne“ zu vergleichen, einer ferngelenkten Waffe. Denn die Schnüffelsoftware ermöglicht es, jeden einzelnen Computer, der mit dem Netz verbunden ist, anzusteuern und komplett auszuforschen. Ja, sie verfügt sogar über die Möglichkeit, durch gezielte Schaffung von „Beweismitteln“ auf fremden Rechnern bürgerliche Existenzen zu vernichten. Die Identität eines Menschen kann so verändert werden, dass sie zu einer ganz bestimmten Anschuldigung oder zu einem Bedrohungsszenario passt. Dass die Computer-Daten überdies an einen US-Server geliefert werden, deutet darauf hin, dass die Spionagesoftware in den globalen „War on Terror“ eingebunden ist – aber zu mehr verwendet werden kann als nur zur Terroristenbekämpfung.
Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu entschieden, dass die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.
Vor diesem Hintergrund ist für heimlich installierte Software verfassungsmäßig wenig Raum, Trojaner wie sie der CCC vorgefunden hat, können verfassungskonform überhaupt nicht eingesetzt werden.
Dass die Rechtspraxis ganz anders aussieht, beweist der Einsatz des Bayerntrojaners durch das bayerische LKA. Man muss jetzt nur eins und eins zusammenzählen, um zu erkennen, dass dies einer der Fälle ist, die der CCC untersucht hat.
Ist es beruhigend, dass sich ausgerechnet die demokratische Staatsform solcher Total-Ausforschungs-Programme bedient? Und ist es beruhigend, dass demokratische Gesetze und Verfassungsgerichtsurteile so leicht umgangen werden können?
Wie, so die Frage, kann die ethisch motivierte Hackerbewegung diesem Dilemma entkommen: Sie weist Konzerne, Organisationen und staatliche Behörden auf Sicherheitslücken, schlampig programmierte Software, Manipulations- und Missbrauchsmöglichkeiten hin, kann letztlich aber nicht kontrollieren, ob ihre sachdienlichen Hinweise dazu benutzt werden, Manipulation und Missbrauch abzustellen, oder dazu, Manipulation und Missbrauch zu perfektionieren.
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Wednesday
Lothar König, ein Pfarrer gegen Rechts
Ein Pfarrer gegen Rechts - ZDF.de.
Lothar König, Jugendpfarrer im thüringischen Jena, fühlt sich an Willkür und Rechtlosigkeit in der DDR erinnert. Die sächsische Justiz verdächtigt den Geistlichen, Rädelsführer einer linken Schlägertruppe zu sein, ermittelte gegen den Pfarrer wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und beschuldigt ihn des schweren Landfriedensbruchs.
Dabei hatte Jugendpfarrer König mit seiner Jungen Gemeinde im Februar 2011 lediglich versucht, einen Neonazi-Aufmarsch in Dresden mit friedlichen Mitteln zu blockieren, so wie 20.000 weitere Demonstranten auch. Die Justiz aber macht Jugendpfarrer König dafür verantwortlich, dass es am Rande der Proteste zu Zusammenstössen mit der Polizei kam. Zahlreiche Zeugen und Video-Material belegen jedoch, dass der Jugendpfarrer genau das Gegenteil tat: Er griff vermittelnd ein, wollte Chaos verhindern.
Dennoch durchsuchten Polizei und Staats- Anwaltschaft Königs Wohnung, während er auf einer Reise war, beschlagnahmten seinen VW-Bus als angebliches "Tatwerkzeug". Landesbischöfin Ilse Junkermann sieht Grundrechte verletzt: "Meine Hauptkritik richtet sich darauf, dass die Ermittler zu diesem starken Mittel der Durchsuchung gegriffen und dabei riskiert haben, sowohl das Beichtgeheimnis, das Seelsorgegeheimnis wie das Recht auf Religionsfreiheit zu verletzen."
Lothar König, Jugendpfarrer im thüringischen Jena, fühlt sich an Willkür und Rechtlosigkeit in der DDR erinnert. Die sächsische Justiz verdächtigt den Geistlichen, Rädelsführer einer linken Schlägertruppe zu sein, ermittelte gegen den Pfarrer wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und beschuldigt ihn des schweren Landfriedensbruchs.
Dabei hatte Jugendpfarrer König mit seiner Jungen Gemeinde im Februar 2011 lediglich versucht, einen Neonazi-Aufmarsch in Dresden mit friedlichen Mitteln zu blockieren, so wie 20.000 weitere Demonstranten auch. Die Justiz aber macht Jugendpfarrer König dafür verantwortlich, dass es am Rande der Proteste zu Zusammenstössen mit der Polizei kam. Zahlreiche Zeugen und Video-Material belegen jedoch, dass der Jugendpfarrer genau das Gegenteil tat: Er griff vermittelnd ein, wollte Chaos verhindern.
Dennoch durchsuchten Polizei und Staats- Anwaltschaft Königs Wohnung, während er auf einer Reise war, beschlagnahmten seinen VW-Bus als angebliches "Tatwerkzeug". Landesbischöfin Ilse Junkermann sieht Grundrechte verletzt: "Meine Hauptkritik richtet sich darauf, dass die Ermittler zu diesem starken Mittel der Durchsuchung gegriffen und dabei riskiert haben, sowohl das Beichtgeheimnis, das Seelsorgegeheimnis wie das Recht auf Religionsfreiheit zu verletzen."
Eingriffe gegen Grundrechte
Jetzt wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Dresden sogar schon am 7. Februar 2011, also Tage vor der Anti-Nazi-Demo, ein Verfahren gegen Pfarrer Lothar König wegen des "Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung" einleitete. Ein solcher Verdacht erlaubt der Polizei massive Grundrechtseingriffe wie Telefonüberwachung. Der Vorwurf wurde aber inzwischen wieder fallen- gelassen, so dass die Opposition im sächsischen Landtag meint, die Staatsanwaltschaft habe da wohl etwas konstruiert, um Grundrechtseingriffe durchzusetzen.Massenhafte Abschöpfung von Daten
Die Dresdner Staatsanwaltschaft fuhr nicht nur gegen König schweres Geschütz auf. So fragte die Polizei mehr als eine Million Handydaten vom Tag der Anti-Nazi-Demo ab. Anwohner und Besucher eines ganzen Stadtviertels gerieten unter Verdacht. Das alles richtet sich nicht etwa gegen die Neonazis, wohl aber gegen die Demonstranten, die deren Aufmarsch verhindern wollten.
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